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Aktuelles rund um die Rechtsprechung

Finanzbehörden nehmen Airbnb-Vermieter unter die Lupe!

Nun geht es den Vermietern privater Vermietungsgeschäfte an den Kragen.

Wer seine Wohnung oder ein Zimmer bspw. über AirBnB vermietet und die Einkünfte nicht deklariert, gerät ins Visier der Finanzverwaltung.

Wie die „Wirtschaftswoche“ am Freitag berichtete, stellte Deutschland dafür ein Auskunftsersuchen an Irland, wo das weltgrößte Unterkunftsvermittlungsportal seinen Europa-Sitz hat. Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn habe schon eine entsprechende Gruppenanfrage nach Dublin geschickt, um die Herausgabe der Daten zu erreichen.

Hier droht eine strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung. Denn Einkünfte aus einer Vermietung sind in der Regel steuerpflichtig. Wer hier nicht rechtzeitig reagiert, muss nicht nur die bisher undeklarierte Steuer nebst 6% Zinsen p.a. nachzahlen, sondern zudem mit einer empfindlichen Bestrafung wegen Steuerhinterziehung rechnen.

Hier hilft nur die Erstattung einer Selbstanzeige. Denn wer der Finanzverwaltung zuvorkommt und die unterbliebenen Erklärungen vollumfänglich nachholt, kommt straffrei aus der Nummer raus.

Wir als Kanzlei haben in den letzten Jahren zahlreiche Selbstanzeigen erfolgreich umgesetzt und unseren Mandanten zur Straffreiheit verholfen.

Falls Sie ebenfalls das Instrument der Selbstanzeige nutzen wollen, sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Peter Wienberg, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht

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