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Aktuelles rund um die Rechtsprechung

SEPA-Einführung steht bevor – dringender Handlungsbedarf für alle Unternehmen

Die Einrichtung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payments Area) beseitigt die Unterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen. Derzeit sind nationale und europäische Zahlungssysteme noch parallel nutzbar. Zum 1. Februar 2014 werden die nationalen Zahlungssysteme abgeschaltet.

 

Wenn ein Unternehmen die notwendigen Vorkehrungen zur Umstellung seines Zahlungsverkehrs nicht rechtzeitig getroffen hat, kann es zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen bis hin zur Zahlungsunfähigkeit kommen.

 

Mit einer Umstellung lediglich der Kontodaten, d. h. einer Verwendung von IBAN (International Bank Account Number) anstelle der bisherigen Kontonummer und – bei inländischen Überweisungen nur noch bis zum 1. Februar 2014 – auch von BIC (Business Identifier Code) anstelle der Bankleitzahl ist es nicht getan!

 

Besonders komplex sind die erforderlichen Umstellungen im Bereich des Lastschrifteinzugs: 

  •         die Verarbeitung von Lastschriften auf Datenträgern wird nicht mehr möglich sein;

  •         es ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank zu beantragen;

  •         vom Kunden müssen schriftliche, unterschriebene SEPA-Lastschriftmandate eingeholt, aufbewahrt und verwaltet werden;

  •         es sind neue, längere Vorlauffristen zu beachten, die bestehende Geschäftsmodelle gefährden können; usw.

Betroffen sind fast alle Unternehmensbereiche (Buchhaltung, Personalabteilung, Vertrieb, IT usw.). Es muss Kontakt mit Lieferanten, Kunden, Banken und EDV-Dienstleistern aufgenommen, Mitarbeiter müssen geschult werden. Mit der Umstellung sollte daher jetzt begonnen werden.

 

Informationen über die SEPA-Einführung finden sich z. B.:    
 

 

Wir regen an, sich dieses Themas anzunehmen, um Schwierigkeiten, die ohne Umstellung auf Sie zukommen könnten, von vornherein zu vermeiden! 

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