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Aktuelles rund um die Rechtsprechung

Architekt muss Arbeiten der Wärmedämmung intensiv kontrollieren!

 

Das Oberlandesgericht Hammn hat einmal mehr ein interessantes Urteil für bauleitende Architekten veröffentlicht:

Danach gehören Isolierungsarbeiten an Gebäuden zu den gewichtigen Ausführungsarbeiten, die einer besonderen Aufsicht durch den bauleitenden Architekten bedürfen.

Eine ordnungsgemäß funktionierende Wärmedämmung ist wirtschaftlich und in zunehmendem Maße auch für die Werthaltigkeit von Wohnraum von ausschlaggebender Bedeutung. Der Architekt muss deshalb auf ihre Ausführung sein besonderes Augenmerk richten und mehr als eine stichprobenartige Kontrolle sicherstellen.

OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2013 - 12 U 122/12

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